Überprüfung nach § 57A bis 3,5 T 

Überprüfung nach § 57A bis 3,5 T 

Einfach sicher unterwegs!

„Pickerl“ – §57a Überprüfung für alle Marken

 

§57a „Pickerl“ Überprüfung: Ihre Autohaus Gspandl Vorteile:

  • §57a-Kompetenz, behördlich bewilligt
  • Geprüfte Mitarbeiter
  • Unbürokratische Abwicklung
  • Kombination mit Service, Reifenwechsel oder Reparatur möglich
  • §57a Überprüfung (Pickerl)

 

Die §57a Überprüfung, das Pickerl, ist die gesetzlich vorgeschriebene, technische Überprüfung Ihres Fahrzeuges. Bei Neuwagen ist die erste § 57 a Überprüfung drei Jahre nach Erstzulassung, die zweite nach weiteren zwei Jahren und im Anschluss jährlich vorgeschrieben. Autohaus Gspandl hat dazu alle Ausbildungen, Prüfungen und technischen Geräte und hat von der Behörde die Bewilligung, diese wichtige Kontrolle durchzuführen. Vertrauen Sie Ihr Fahrzeug den bestens ausgebildeten und geprüften Mitarbeitern von Autohaus Gspandl an.

* für PKW, zzgl. bei uns gekauften Teilen und Zusatzarbeiten

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